Herzliche Willkommen bei der ARGE VIP
Wir sind zwei auf Kapitalanlagerecht spezialisierte mittelständische Kanzleien mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Anlegern. Wir legen Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Kunden; bei Fragen zögern Sie nicht und rufen uns einfach an.
Diese Homepage soll Ihnen als Anleger eines VIP-Fonds eine Orientierung über die aktuelle Situation geben. Über für Sie Wesentliches informieren wir Sie mit unserem VIP-Tipp:
Wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, so können Sie sich über die Internetseiten der beiden ARGE-VIP-Kanzleien informieren (links stehende Button anklicken) oder einfach anrufen
Kanzlei Göddecke
Fon 02241/17330
E-Mail: info@rechtinfo.de
Kanzlei Bernhard, Gentzen, Dr. Kleuser
Ansprechpartner: RA Dr. Kleuser
Fon 06105/40870
E-Mail: info@bgk-rechtsanwaelte.de
Wir sind zwei auf Kapitalanlagerecht spezialisierte mittelständische Kanzleien mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Anlegern. Wir legen Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Kunden; bei Fragen zögern Sie nicht und rufen uns einfach an.
Diese Homepage soll Ihnen als Anleger eines VIP-Fonds eine Orientierung über die aktuelle Situation geben. Über für Sie Wesentliches informieren wir Sie mit unserem VIP-Tipp:
Der ARGE VIP-TIPP
Verjährungsfristen beachten!
Die derzeit wichtigste Frage für Sie ist, welche Fristen zu beachten sind, damit nicht Rechtsansprüche verjähren.
Denn verjährte Ansprüche sind gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Wie wir Ihnen zeigen werden, wird auch hier nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. In erster Linie kommen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Betracht.
Diese Ansprüche verjähren in drei Jahren.
Es empfiehlt sich, rechtzeitig Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Sollten Sie die Anteile über die Commerzbank AG gezeichnet haben, ist die Verjährungssituation dadurch entspannt, weil die Bank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bis 30. Juni 2008 verzichtet hat. Diese Frist sollten Sie jedoch nicht tatenlos
verstreichen lassen. Bereits jetzt können Sie die Zeit für Verhandlungen mit der Bank nutzen, um einen Rechtsstreit mit der Bank zu vermeiden.
Verjährungsfristen beachten!
Die derzeit wichtigste Frage für Sie ist, welche Fristen zu beachten sind, damit nicht Rechtsansprüche verjähren.
Denn verjährte Ansprüche sind gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Wie wir Ihnen zeigen werden, wird auch hier nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. In erster Linie kommen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Betracht.
Diese Ansprüche verjähren in drei Jahren.
Es empfiehlt sich, rechtzeitig Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Sollten Sie die Anteile über die Commerzbank AG gezeichnet haben, ist die Verjährungssituation dadurch entspannt, weil die Bank auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bis 30. Juni 2008 verzichtet hat. Diese Frist sollten Sie jedoch nicht tatenlos
verstreichen lassen. Bereits jetzt können Sie die Zeit für Verhandlungen mit der Bank nutzen, um einen Rechtsstreit mit der Bank zu vermeiden.
Wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, so können Sie sich über die Internetseiten der beiden ARGE-VIP-Kanzleien informieren (links stehende Button anklicken) oder einfach anrufen
Kanzlei Göddecke
Fon 02241/17330
E-Mail: info@rechtinfo.de
Kanzlei Bernhard, Gentzen, Dr. Kleuser
Ansprechpartner: RA Dr. Kleuser
Fon 06105/40870
E-Mail: info@bgk-rechtsanwaelte.de


